Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftigen Lieferungen und Dienstleistungen, ggf. ergänzt durch spezielle Geschäftsbedingungen für die jeweilige Leistung. Die AGB werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Alle Angebote gelten max. 6 Wochen und sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2.3. Preis-, Material- oder Terminänderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
3. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ohne Skonto und sonstige Nachlässe zzgl. Umsatzsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Auftragserteilung gültigen Preise.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt bar oder per Rechnung.
4.2. Porto, Verpackung und Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3. Die Zahlungen sind rein netto ohne Skonto und sonstige Abzüge zu leisten, solange keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart ist.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen sofort fällig und wir sind berechtigt, Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
4.5 Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche gegenüber dem Besteller/Auftraggeber an Dritte abzutreten.
4.6. Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig nachgewiesen ist.
5. Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt; erst mit der vollständigen Zahlung der Rechnung geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Waren weder verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten Dritter belastet werden. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag kann der Besteller/Auftraggeber nur mit unserer schriftlichen Zustimmung übertragen.
Für alle Kostenvoranschläge, Angebote, Entwürfe und Layouts hält sich DI Danne Invest das Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe von Kostenvoranschlägen, Angeboten, Entwürfen oder Layouts an einen Dritten verpflichtet den Weitergebenden zur Leistung von Schadensersatz bis zur Höhe der vollen Dienstleistungssumme, falls dadurch kein Vertrag zustande kommt.
6. Termine und Fristen
Die Angabe von Liefer- oder Ausführungsfristen erfolgt nach bestem Ermessen. Bei Verzögerungen, z.B. Betriebsstörungen, höhere Gewalt, insbesondere bei wetterabhängigen Dienstleistungen, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Verlängert sich die Ausführungsfrist durch Gründe, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann der Auftraggeber auch hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
7. Leistungserbringung
7.1. Maßgeblich für die Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen ist die schriftlich erteilte Auftragsbestätigung bzw. der abgeschlossene Vertrag.
7.2. Art und Ausführung der Auftragserfüllung sowie der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen im Einzelnen ergeben sich aus den mit dem Auftraggeber getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.
7.3. Mündliche Vereinbarungen und nachträgliche Vertragsänderungen werden erst nach der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers wirksam.
8. Rücktritt
Tritt ein Auftraggeber von einem bereits erteilten Dienstleistungsauftrag zurück, verpflichtet dieser sich die bereits entstandenen Kosten sowie eine pauschale Entschädigung des kalkulierten Rechnungsbetrages zu zahlen.
9. Versandkosten
9.1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Wahl der Transportmittel und der Verpackung bleibt dem Auftragnehmer überlassen.
9.2. Zusätzlich zum Warenwert/Dienstleistung sind die beim Vertragsabschluss ausgewiesenen Versandkosten zu entrichten.
9.3. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, falls erforderlich, bedingt durch die Eigenart des Auftrages, in Absprache mit dem Kunden höhere Versandkosten zu berechnen.
10. Gewährleistung
Reklamationen werden nur anerkannt, wenn diese innerhalb von 3 Tagen nach der Auftragserfüllung oder Lieferung schriftlich dem Auftragnehmer vorliegen. Offensichtliche Mängel sind uns sofort nach Erhalt der Ware/Dienstleistung schriftlich anzuzeigen. Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch normale Abnutzung sowie unsachgemäße Handhabung oder Verwendung von Mustern und Entwürfen. Werden an den Leistungen Veränderungen vorgenommen erlischt die Gewährleistung. Für die Richtigkeit der Inhalte von Druckvorlagen, die der Auftraggeber uns übermittelte, haftet alleine der Auftraggeber. Für den Inhalt von Layouts und Entwürfen, die Immobilen Service Danne erstellt hat, haften wir nur bis zum Zeitpunkt der Druckfreigabe bzw. Verwendung durch den Auftraggeber, der damit die Richtigkeit bescheinigt.
11. Datenschutz
Im Umgang mit den persönlichen Daten des Kunden halten wir uns an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und sind berechtigt, alle die Geschäftbeziehung mit dem Kunden betreffenden Daten unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren sind wir nach geltendem Recht befugt, von Handels- und Wirtschaftsauskunfteien Angaben über die Kreditwürdigkeit einzuholen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Immobilen Service Danne. Als Gerichtsstand wird ausschließlich Düsseldorf vereinbart. Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.
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